Liebe Sportsfreunde!

hiermit geben wir Euch die nachfolgende Information als Auswirkung der neuen Corona-Regeln, die am Montag kommender Woche, also ab 02. November 2020 wirksam werden, auch auf diesem Wege bekannt:

Nach § 10 Punkt 7 der neuen, am heutigen Tage, also am 30. Oktober veröffent-lichten niedersächsischen Corona-Verordnung sind für den Publikumsverkehr und Besuche u.a. folgende Bereiche geschlossen und damit auch grundsätzlich deren Nutzung untersagt Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Somit bleibt auch unsere Vereinssportanlage Am Kleinen Meer – gerade auch unter dem Hintergrund zu vermeidender Kontakte – für sämtliche sportlichen und sonstigen Aktivitäten, wie Trainings-, Übungs- sowie Spiel- und Wettkampfbetrieb im o.a. Zeitraum geschlossen. Wie es hiernach weiter geht, wird seitens des Vorstandes rechtzeitig bekannt gegeben !

Der Vorstand